Abfallgebühren
Als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger können die Landkreise und kreisfreien Städte für ihre abfallwirtschaftlichen Aufgaben Gebühren erheben. Gebührenschuldner nach dem Verursacherprinzip sind Grundstückseigner, Vermieter, Privathaushalte sowie öffentliche oder gewerbliche Einrichtungen.
Die einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte unterscheiden sich dabei in ihrem Leistungsspektrum sowie unterschiedlichen regionalen Strukturen, die zu berücksichtigen sind (z. B. Einwohnerdichte, Straßen- und Verkehrsverhältnisse, Behandlungskosten).
