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Umwelt

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Abfallgebühren

Als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger können die Land­krei­se und kreisfreien Städte für ihre abfallwirtschaftlichen Aufga­ben Gebühren erheben. Gebührenschuldner nach dem Verursacher­prinzip sind Grundstückseigner, Vermieter, Privat­haus­halte so­wie öffentliche oder gewerbliche Einrichtungen.

Die einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte unterscheiden sich dabei in ihrem Leistungsspektrum sowie unterschiedlichen regionalen Strukturen, die zu berücksichtigen sind (z. B. Ein­woh­ner­­dichte, Straßen- und Verkehrsverhältnisse,  Behandlungs­kosten).

Durchschnittliche Abfallgebührenbelastung im Freistaat Sachsen  (Quelle: LfULG)

Abbildung: Durchschnittliche Abfallgebührenbelastung im Freistaat Sachsen auf Basis der kalkulierten gebührenrelevanten Gesamtkosten (Spannweite und Median) (Quelle: Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Referat Wertstoffwirtschaft, 2010)

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Ansprechpartner

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 41: Wertstoffwirtschaft

Stefan Zinkler