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Wald und Forstwirtschaft

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Waldbrandgefährdung

Waldbrandgefahrenklassen

Aufgrund regionaler Unterschiede in der Waldbrandgefährdung werden die sächsischen Wälder in folgende Waldbrandgefahrenklassen eingestuft:
  1. Waldbrandgefahrenklasse A   Gebiete mit hoher Waldbrandgefahr
  2. Waldbrandgefahrenklasse B   Gebiete mit mittlerer Waldbrandgefahr
  3. Waldbrandgefahrenklasse C   Gebiete mit geringer Waldbrandgefahr
Die Abgrenzung und Darstellung der einzelnen Waldbrandgefahrenklassen erfolgt administrativ auf Basis der Gemeindestrukturen. Die Ausweisung der Waldbrandgefahrenklassen beruht auf den langjährig statistisch erfassten Waldbränden, deren Brandfläche und Häufigkeit unter Berücksichtigung der Zünd- und Brennbereitschaft vorhandener Waldstrukturen (Baumartenzusammensetzung und Alter) sowie regionaler Standort- und Klimaverhältnisse. Die Gebiete mit der höchsten Waldbrandgefährdung befinden sich in Nordsachsen. Dies resultiert aus sehr geringen Jahresniederschlagsmengen, wasserdurchlässigen Sandböden und der stark verbreiteten und sehr zündbereiten Gemeinen Kiefer.

Die Einstufung der Wälder nach Waldbrandgefahrenklassen ermöglicht den staatlichen und kommunalen Behörden sowie allen Waldeigentümern, Vorsorgemaßnahmen im Rahmen des Sächsischen Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzgesetzes sowie dem Waldgesetz für den Freistaat Sachsen umzusetzen.

Gleichzeitig bilden die Waldbrandgefahrenklassen die Basis für die Ermittlung der aktuellen Waldbrandwarnstufen nach dem Leitindex M68 durch den Deutschen Wetterdienst (DWD), Abteilung Agrarmeteorologie Außenstelle Leipzig, in der Zeit vom 15. Februar bis zum 31. Oktober eines jeden Jahres.

Waldbrandwarnstufen

Die aktuelle witterungs- und vegetationsentwicklungsabhängige Waldbrandgefährdung wird mit Hilfe folgender Waldbrandwarnstufen dargestellt:
Waldbrandwarnstufe Waldbrandgefahr
0 sehr gering
1 gering
2 mittel
3 hoch
4 sehr hoch
Die Waldbrandwarnstufen beschreiben die aktuelle potenzielle Waldbrandgefahr. Zur Regionalisierung der örtlichen Waldbrandgefahr  werden so genannte Vorhersageregionen durch die Forstbehörden ausgewiesen. Für jede dieser Regionen werden Waldbrandwarnstufen ermittelt.
Die regionalisierte Ermittlung und Bekanntgabe der Waldbrandwarnstufen für den Freistaat Sachsen erfolgt im Rahmen des hoheitlichen Waldbrandwarndienstes des DWD. Die Berechnung wird täglich für den aktuellen Tag und für drei Folgetage anhand aktueller Wetter- und Prognosedaten nach dem Verfahren M 68 durchgeführt. Die ausgelösten Waldbrandwarnstufen sind bis zur nächsten Bekanntgabe durch den DWD gültig.

Überwachung der Waldgebiete

In der besonders waldbrandgefährdeten Zeit vom 15.Februar bis zum 15.Oktober werden die Waldgebiete der Waldbrandgefahrenklasse A und B innerhalb der  nordsächsischen Landkreise Görlitz, Bautzen, Meißen und Nordsachsen ab ausgewiesener Waldbrandwarnstufe 1 durch die unteren Forstbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte im Rahmen der hoheitlichen Tätigkeit überwacht.

Die Überwachung erfolgt durch ein kameragestütztes Automatisches Waldbrandfrüherkennungssystem (AWFS). Im kleineren Umfang werden zudem noch Feuerwachtürme mit Beobachtern besetzt.

Foto: Kamera auf Feuerwachturm

Foto: Detektionseinheit (Kamera) des AWFS-Sytsems – installiert auf einem Feuerwachturm

Die kameragestützte Waldbrandfrüherkennung erfolgt mit dem System »FIRE-WATCH«. Rauchmeldungen der in Sachsen insgesamt 17 installierten Kameras werden an vier Überwachungszentralen übertragen, dort von speziell ausgebildeten Forstwirten bearbeitet und bei Verdacht auf Rauchentwicklung in Folge eines Waldbrandes an die Leitstellen Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (BRK) weitergegeben.
Bildschirmansicht eines Arbeitsplatzes in einer Überwachungszentrale des AWFS-Systems

Abbildung: Bildschirmansicht eines Arbeitsplatzes in einer Überwachungszentrale des AWFS-Systems

Darüber hinaus können bei besonderen Gefahrenlagen zusätzlich Überwachungshubschrauber in den am stärksten waldbrandgefährdeten Gebieten eingesetzt werden. Bei Erkennen eines Entstehungsbrandes übernimmt der Hubschrauber die Erstlöschung bis zum Eintreffen der Feuerwehr.

Verhaltensregeln im Wald

Der Umgang mit offenem Feuer im Wald ist unabhängig von den ausgegebenen Waldbrandwarnstufen ganzjährig verboten. Damit sind das Rauchen, das Grillen, das Zünden von Lagerfeuern oder die Inbetriebnahme von Skylaternen generell untersagt. Grundlage dafür ist das Waldgesetz für den Freistaat Sachsen (§15 SächsWaldG). Zuwiderhandlungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar und werden mit hohen Bußgeldern durch die unteren Forstbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte geahndet.

Offene Feuer dürfen nach § 15 SächsWaldG ebenso nicht am Wald (bis 100 Meter Abstand) entzündet werden. Ausnahmen  können von den zuständigen unteren Forstbehörden genehmigt werden.

Darüber hinaus ist es seit dem 01.10.2009 im Freistaat Sachsen verboten, Himmelslaternen, welche auch als Skylaternen, Kong-Ming-Laternen, Wunschlaternen oder Himmelsfackeln bezeichnet werden, aufsteigen zu lassen. Die Landesdirektionen haben entsprechende Polizeiverordnungen erlassen. Für die Kontrolle der Einhaltung dieser Verordnungen ist die jeweilige Ortspolizeibehörde - in der Regel das Ordnungsamt der Gemeinde - zuständig. Der unerlaubte Start einer Himmelslaterne kann eine Geldbuße von bis zu 1.000 Euro nach sich ziehen.

Das Befahren nichtöffentlicher Waldwege mit Motorfahrzeugen ist ganzjährig nach § 11 SächsWaldG untersagt. Die trockene Bodenvegetation im Wald kann sich leicht entzünden und großflächige Waldbrände verursachen. Die Zufahrtswege zu den Waldgebieten sind generell nicht mit Fahrzeugen zu blockieren. Die Wege stellen die entscheidende Transportgrundlage für Feuerwehren, Rettungskräfte (bei Bränden oder Unfällen), Holzabfuhr und Arbeitskräfte dar.

Besondere Verhaltensregeln bei Waldbrandwarnstufe 3 und 4

In den am stärksten Waldbrand gefährdeten nordsächsischen Kiefernwäldern wird bei hoher und sehr hoher Waldbrandgefahr empfohlen, diese Waldgebiete zur eigenen Sicherheit zu meiden. Sollte eine Wanderung trotzdem durch den Wald führen, sollten die Hauptwege nicht verlassen werden.

Im Brandfall ist umgehend die Leitstelle der Feuerwehr (Telefon 112) zu informieren.

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Bild: Waldbrandeichhörnchen