1. Navigation
  2. Inhalt
  3. Herausgeber
Signet sachsen.de

Wald und Forstwirtschaft

Inhalt

Reitabgabe

Das Reiten im Wald ist nur nach Entrichtung einer Abgabe zulässig.

Die Abgabe wird pro Pferd, durch den Erwerb der Reitplakette für ein Kalenderjahr entrichtet und berechtigt zum Reiten auf allen im Freistaat Sachsen ausgewiesenen Waldwegen.

Die Entrichtung einer verminderten Abgabe berechtigt für die Dauer von vier Wochen zum befristeten Reiten auf ausgewiesenen Waldwegen. Als Nachweis für die Entrichtung dieser verminderten Abgabe wird vom Forstbezirk zusätzlich eine Quittung ausgestellt, aus der Gültigkeitszeitraum und Berechtigter hervorgehen. Sie ist bei Benutzung von Reitweges mitzuführen.

Bei der erstmaligen Entrichtung der Abgabe werden für jedes Pferd zusätzlich zwei Anhängeschilder benötigt. Als Nachweis für die Entrichtung der Abgabe sind die Anhängeschilder mit gültigen Plaketten auf beiden Seiten des Pferdekopfes oder der Vorhand anzubringen.

Höhe der Reitabgabe

Art der Reitabgabe Betrag
Plakette für ein Kalenderjahr 10,00 Euro
Vier Wochen-Reitplakette 2,50 Euro
Preis für ein Paar Anhängeschilder 10,23 Euro

Möglichkeiten des Erwerbs

Der Erwerb der Reitplaketten und der Anhängeschilder erfolgt ab dem 01.08.2008 ausschließlich bei den unteren Forstbehörden der Landkreise bzw. Kreisfreien Städte.

Marginalspalte

Bild: Bild: Thematische Illustration: Erlebnis Wald

Kontakt

Frau Stettinius

  • TelefonTelefon: (03501) 46 83 13