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Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum 2014 - 2020

Das Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (EPLR) ist das Programm zur Umsetzung des ELER in Sachsen.

Das EPLR beschreibt die Umsetzung der Förderung auf strategischer Ebene. Details zur konkreten Umsetzung werden in Förderrichtlinien zusammengefasst, die auf den Internetseiten des SMEKUL veröffentlicht sind.

Fördermöglichkeiten außerhalb des ELER können der Förderfibel Sachsen entnommen werden.

Die Europäische Kommission hat mit Durchführungsbeschluss C(2024) 1630 final vom 06.03.2024 die 9. Änderung des EPLR 2014–2020 offiziell genehmigt.

Es wurden u. a. folgende Anpassungen vorgenommen:

  • finanzielle Umschichtungen:
    • aus den Maßnahmen M04 „Investitionen in materielle Vermögenswerte“ und M08 „Investitionen in die Entwicklung von Waldgebieten und Verbesserung der Lebensfähigkeit von Wäldern“ in die Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten (M13)
    • innerhalb der Maßnahme M19 „LEADER“
  • redaktionelle Korrektur im Bereich Zuständigkeiten sowie Aktualisierung von Rechtsgrundlagen.

Die aktuelle Fassung des EPLR 2014–2020 und seine Anlagen können Sie hier herunterladen:

genehmigtes EPLR für den Freistaat Sachsen 2014-2020 (9. Änderung)

Die Europäische Kommission hat mit Durchführungsbeschluss C(2023) 1082 final vom 09.02.2023 die 8. Änderung des EPLR 2014 – 2020 offiziell genehmigt.

Es wurden u. a. folgende Anpassungen vorgenommen:

  • finanzielle Umschichtungen:
  • in Naturschutzmaßnahmen der Maßnahme M04 aus der investiven Landwirtschaftsförderung der Maßnahme M04 sowie der Maßnahme M01 „Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen“
  • innerhalb der Maßnahme „Investitionen in die Entwicklung von Waldgebieten und Verbesserung der Lebensfähigkeit von Wäldern“ (M08)
  • aus der Maßnahme M01 „Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen“  in die Maßnahme M10 „Agrarumwelt- und Klimamaßnahme“
  • aus der Maßnahme M07 „Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten“ in die Maßnahme M11 „Ökologischer/biologischer Landbau“
  • aus den Maßnahmen M01, M04, M08 und M16 („Zusammenarbeit“) in die Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten (M13).
  • Richtigstellungen bei der Anpassung des Indikatorplans sowie redaktionelle Korrekturen.

Die aktuelle Fassung des EPLR 2014 – 2020 und seiner Anlagen können Sie hier herunterladen: 

Die Europäische Kommission hat mit Durchführungsbeschluss C(2021) 6733 final vom 13.09.2021 die 7. Änderung des EPLR 2014 – 2020 offiziell genehmigt. Es wurden u. a. folgende Anpassungen vorgenommen:

  • finanzielle Änderungen
    • Aufnahme zusätzlicher EU-Mittel aus dem Wiederaufbauprogramm „Next Generation EU“ (sog. EURI-Mittel)
    • Aufnahme der EU-Mittel aus Umschichtung aus den Direktzahlungen des Jahres 2021 nach EGFL
  • Anpassung bei Investitionen in die Landwirtschaft (M04): Anhebung des förderfähigen Investitionsvolumens je Betrieb von bisher maximal 3 Mio. EUR für die gesamte Förderperiode 2014 – 2020 auf 5 Mio. EUR je Betrieb

Die aktuelle Fassung des EPLR 2014 – 2020 und seiner Anlagen können Sie hier herunterladen:

Die Europäische Kommission hat mit Durchführungsbeschluss C(2021) 2514 final vom 07.04.2021 die 6. Änderung des EPLR 2014 – 2020 offiziell genehmigt. Es wurden u. a. folgende Anpassungen vorgenommen:

  • finanzielle Änderungen
    • Aufnahme zusätzlicher EU-Mittel für die Jahre 2021 und 2022 gemäß VO (EU) 2020/2220 (Übergangsverordnung)
    • Aufnahme der EU-Mittel aus Umschichtung aus den Direktzahlungen des Jahres 2020 nach EGFL
  • Anpassung bei Investitionen in die Landwirtschaft (M04): Erhöhung des Fördersatzes bei Investitionen in die Errichtung von Schutzeinrichtungen in Weinbau- und Baumobstanlagen
  • Anpassungen Baseline für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (M10) auf Grund der geänderten Düngeverordnung vom 20. April 2020
  • Anpassung der Verpflichtungszeiträume bei Neuanträgen in 2021 und 2022 für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (M10) und Ökologischen/biologischen Landbau (M11) gemäß der VO (EU) 2020/2220
  • Verlängerung der Übergangsregelung bei aus naturbedingten Gründen benachteiligten Gebieten (M13) gemäß der VO (EU) 2020/2220
  • Umstellung der Technischen Hilfe auf Pauschalfinanzierung (Art. 59 VO (EU) Nr. 1303/2013)

Die aktuelle Fassung des EPLR 2014 – 2020 und seiner Anlagen können Sie hier herunterladen:

Die Europäische Kommission hat mit Durchführungsbeschluss C(2020) 355 final vom 20. Januar 2020 die 5. Änderung des EPLR 2014 - 2020 offiziell genehmigt. Es wurden u. a. folgende Anpassungen vorgenommen:

  • finanzielle Umschichtungen:
    • zwischen Naturschutzmaßnahmen (M01, M04 und M07),
    • von der investiven Landwirtschaftsförderung (M04) der Ausgleichszulage (M13) und der Technischen Hilfe (M20) zum Ökologischen / biologischen Landbau (M11)
  • Einführung der Ausgleichszulage für aus spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete
  • Anpassungen bei Investitionen in die Landwirtschaft  (M04) (Aufhebung der Einschränkung für Beregnung und Bewässerung, Anhebung Fördersatz für umweltgerechte Lagerkapazität für Gülle, Festmist usw., Förderung von Biobett-Systemen für Pflanzenschutzmittel-Rückstände)
  • Anpassung d. Förderhöhe für  Präventionsmaßnahmen  bei Biotopgestaltung (M04)
  • Ergänzung der Baseline für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (M10)
  • Einführung  von Standardeinheitskosten für einen weiteren Vorhabenstyp bei Naturschutzmaßnahmen (M07)

Die aktuelle Fassung des EPLR 2014 -2020 und seiner Anlagen können Sie sich hier herunterladen:

Die Europäische Kommission hat mit Durchführungsbeschluss C(2018) 8659 final vom 7. Dezember 2018 die 4. Änderung des EPLR 2014 - 2020 offiziell genehmigt. Es wurden u. a. folgende Anpassungen vorgenommen:

  • finanzielle Umschichtungen:
    • von Wissenstransfer (M01) zu Naturschutzmaßnahmen (M07 und M08)
    • von Ausgleichszulage (M13) zu Ökologischem / biologischem Landbau (M11)
    • von der investiven Landwirtschaftsförderung (M04) sowie von EIP (M16) und von Waldbrandüberwachungsanlagen (M08) zu Wald- und Forstmaßnahmen (M04, M08 und M16)
  • Anpassungen am Leistungsrahmen und Indikatorplan (resultierend aus Finanzplanänderungen und strategischer Änderung)
  • Vereinfachungen im Wissenstransfer und bei EIP
  • Einführung vereinfachter Kostenoptionen bei LEADER, Wissenstransfer und EIP
  • Konkretisierung von Förderbedingungen bei investiver Landwirtschaftsförderung, Forstförderung und im Naturschutz
  • Anpassung der Baseline für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen in Folge der geänderten Düngeverordnung
  • Anhebung der Prämie für Naturschutzgerechte Hütehaltung oder Beweidung mit Schafen und/oder Ziegen
  • Aktualisierung Anlage 4 „Verwaltungs- und Kontrollstruktur…“

Die aktuelle Fassung des EPLR 2014 -2020 und seiner Anlagen können Sie sich hier herunterladen:

Die Europäische Kommission hat mit Durchführungsbeschluss C(2018) 94 final vom 08. Januar 2018 die 3. Änderung des EPLR 2014 - 2020 offiziell genehmigt. Es wurden u. a. folgende Anpassungen vorgenommen:

  • finanzielle Umschichtungen:
    • von Maßnahme 4 (Investitionen in die Landwirtschaft) zu Maßnahme 11 (Ökologischer / biologischer Landbau),
    • innerhalb Maßnahme 1 (Aufstockung Naturschutzberatung),
    • innerhalb Maßnahme 4 (von Investitionen in die Landwirtschaft zu Stützmauern landwirtschaftlicher Flächen),
    • sowie innerhalb Maßnahme 7 (Mittelerhöhung für Studien zur Dokumentation von Artvorkommen)
  • Erhöhung des Fördersatzes bei Investitionen zur Erhöhung der umweltgerechten Lagerkapazität für Gülle, Festmist, Jauche und Silosickersaft von 25 % auf 35 % in Maßnahme 4 (Investitionen in die Landwirtschaft).
  • Einführung eines neuen Fördergegenstandes „Digitalisierung von Geschäftsprozessen“ bei Maßnahme 4 (Investitionen in die Landwirtschaft).
  • Einführung eines neuen standardisierten Einheitskostensatzes für „Entbuschung von Biotop- und Lebensraumflächen“ in Maßnahme 4 (Biotopgestaltungs- und Artenschutzvorhaben sowie Anschaffung von Technik und Ausstattung).
  • Weitere Anpassungen von Verpflichtungen bei Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (Maßnahme 10).
  • Vereinfachung des LEADER-Verfahrens einschl. beihilferechtlicher Behandlung von Förderfällen.
  • Erhöhung des Fördersatzes für das LEADER-Management von 80 % auf 95 %.

Die aktuelle Fassung des EPLR 2014 -2020 und seiner Anlagen können Sie sich hier herunterladen:

Die Europäische Kommission hat mit Durchführungsbeschluss C(2016) 7704 final vom 22. November 2016 die 2. Änderung des EPLR 2014 - 2020 offiziell genehmigt. Es wurden u. a. folgende Anpassungen vorgenommen:

  • Mittelumschichtung von Maßnahme 4 (Investitionen in die Landwirtschaft) zu Maßnahme 10 (Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen - AUKM) und Maßnahme 11 (ökologischer/biologischer Landbau)
  • Verfahrensvereinfachung bei Wissenstransfer- und Informationsmaßnahmen
  • Einschränkung von Flächenzu- und -abgängen bei Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen
  • Erhöhte Einführungsprämie für den ökologischen / biologischen Landbau
  • Neuabgrenzung benachteiligter Gebiete und Prämienanpassung für Ausgleichszulage

Die aktuelle Fassung des EPLR 2014 -2020 und seiner Anlagen können Sie sich hier herunterladen:

Die Europäische Kommission hat mit Durchführungsbeschluss C(2015)9382 final vom 14. Dezember 2015 die 1. Änderung des sächsischen Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum 2014-2020 (EPLR) offiziell genehmigt. Es wurden u. a. folgende Anpassungen vorgenommen:

  • Aufnahme der von der 1. in die 2. Säule umgeschichteten Direktzahlungsmittel i. H. v. 62 Mio. EUR in den Finanzierungsplan,
  • Verfahrensvereinfachungen bei Maßnahmen des Wissenstransfers und der Europäischen Innovationspartnerschaften,
  • Möglichkeit der Zahlung von Ausgleichszulage für benachteiligte Flächen sächsischer Landwirte außerhalb Sachsens,
  • Reduzierung bzw. Anpassung der für die sächsischen Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen relevanten Baseline-Vorgaben.

Die aktuelle Fassung des EPLR 2014 -2020 und seiner Anlagen können Sie sich hier herunterladen:

Die Europäische Kommission hat mit ihrer Entscheidung vom 12. Dezember 2014 das sächsische Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum 2014-2020 (EPLR) offiziell genehmigt.

Im EPLR wird beschrieben, für welche Vorhaben der Land- und Forstwirtschaft, des Naturschutzes und der Entwicklung der ländlichen Gebiete die von der Europäischen Union und dem Freistaat Sachsen bereitgestellten Mittel bis zum Jahr 2020 eingesetzt werden können.

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