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Prävention vor Wolfsschäden (E)

Der Freistaat Sachsen fördert die Ausgaben der Schutzmaßnahmen, die notwendig sind, um einen Mindestschutz vor dem Wolf zu gewährleisten. Damit können durch den Tierhalter die Anforderungen an die geltenden Mindestschutzkriterien erfüllt werden. Die dazu beantragten und nach Prüfung als zweckmäßig eingeschätzten Investitionskosten können in voller Höhe erstattet werden.

Die Bewilligungsbehörde ist gleichzeitig zum verantwortungsvollen Umgang mit den Mitteln des Freistaates Sachsen verpflichtet. Ausstattungen, die über den Mindestschutz hinausgehen oder für diesen nicht notwendig sind, können daher nicht gefördert werden. Sie können aber diese zusätzlichen Ausgaben aus eigenen Mitteln zahlen. Sie erhalten weiterhin nur die bewilligte Zuwendung, auch wenn Sie sich mehr Ausstattung als den bewilligten Mindestschutz anschaffen.

Zuwendungsempfänger können natürliche und juristische Personen sein. Dabei muss es sich um die Eigentümer der Tiere handeln. Werden Tiere vermietet, sollten zur Vermeidung von Wolfsschäden geeignete Schutzmaßnahmen mit vermietet werden. Eine nochmalige Förderung ist aus Gründen der Wirtschaftlichkeit der Verwendung von Steuermitteln nicht möglich.

Unterlagen zu Vorhaben der Prävention vor Wolfsschäden

Für Vorhaben zur Prävention vor Wolfsschäden (E) können jederzeit Anträge gestellt werden.

Für Schafe und Ziegen werden mobile Elektrozäune von mindestens 105 cm Höhe einschließlich der benötigten Weidestromgeräte (Wolfs-/Wildabwehrgeräte) und Batterien gefördert. Es wird jedoch empfohlen, für einen verbesserten Schutz der Tiere mobile Elektrozäune mit einer Höhe von 105 cm bis 120 cm Höhe zu verwenden.

Zum Schutz von Gatterwild (Rot-, Dam-, Muffel-, Reh- und Schwarzwild) können vorhandene Festzäune mit einem Untergrabschutz ergänzt werden. Es wird nur der Untergrabschutz gefördert. Die Förderung des Neubaus von Festzäunen, einschl. Zäunen aus Knotengeflecht, ist ausgeschlossen.

Auch die Anschaffung von Herdenschutzhunden kann über die Richtlinie Natürliches Erbe gefördert werden. Allerdings sind an die Haltung dieser Hunde besondere Anforderungen gestellt! Sollten Sie über die Anschaffung von Herdenschutzhunden nachdenken, informieren Sie sich bitte zunächst auf der nachfolgenden Internetseite der Fachstelle Wolf sowie in der diesbezüglichen Broschüre des LfULG (siehe Informationsmaterial - rechte Spalte):

Für Fragen zu geeigneten Schutzmaßnahmen sowie für grundlegende Informationen zu den Fördermöglichkeiten für Präventionsmaßnahmen vor Wolfsschäden steht Ihnen folgender Beauftragter für Herdenschutz zur Verfügung:

Herr Klausnitzer (Beauftragter des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie) Telefon: 0151/50551465.

Antragsunterlagen

weitere Unterlagen

Auszahlungsantrag/Verwendungsnachweis

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