Richtlinie Ländliche Entwicklung (RL LE/2014)
Aktuelles:
Zweiter Aufruf zum Programm »Regionalbudgets im ländlichen Raum 2020« vom 12. Februar 2020
Der 2. Aufruf "Regionalbudgets im ländlichen Raum 2020" endete planmäßig am 31. März 2020. Eine Antragstellung für Maßnahmen nach Teil II, Abs. 3, Buchstabe gg) der RL LE/2014 ist demnach nicht mehr möglich.
Fünfter Aufruf »Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum« vom 10. Dezember 2019
Das für den 5. Aufruf "Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum" zur Verfügung stehende Budget in Höhe von 25 Mio. Euro ist vollständig durch Vorhaben untersetzt.
Damit stehen keine Mittel für weitere Vorhaben mehr zur Verfügung. Eine Antragstellung für Maßnahmen nach Teil II, Abs. 3, Buchstabe dd), hh) und ii) der RL LE/2014 ist demnach nicht mehr möglich.
Einleitung:
Im ländlichen Raum sind die Voraussetzungen zu schaffen, dass die wirtschaftliche Entwicklung gefördert wird und dauerhafte Arbeitsplätze entstehen bzw. vorhandene Arbeitsplätze erhalten bleiben. Hierzu ist die Erreichbarkeit entsprechend dem heutigen und zukünftigen Bedarf zu verbessern, Investitionshemmnisse sind abzubauen und die Voraussetzungen für eine dynamische wirtschaftliche Entwicklung sind zu schaffen.
Weiterhin sind die Lebensverhältnisse und außerlandwirtschaftlichen Erwerbsmöglichkeiten der Dorfbewohner zu verbessern, um einer zunehmenden Abwanderung insbesondere junger Bewohner entgegenzuwirken.
Mit der Förderung zur Verbesserung der Breitbandversorgung in ländlichen Gebieten unterstützt das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung die Digitalisierungsstrategie des Freistaates Sachsen „Sachsen Digital“ . Auf Grundlage des GAK-Rahmenplan - Maßnahmengruppe "Integrierte Ländliche Entwicklung" Nummer 7.0 - Breitbandversorgung ländlicher Räume - werden Investitionen in den Breitbandausbau unterstützt. Das Breitbandkompetenzzentrum Sachsen (http://www.digitale.offensive.sachsen.de./) steht als Ansprechpartner den Kommunen, Unternehmen und allen weiteren Akteuren für Fragen zur Förderung des Breitbandausbaus sowie zur aktiven Begleitung im Förderprozess zur Verfügung.
Zweck:
Zweck der Förderung ist es, zur Verbesserung der Agrarstruktur im Rahmen integrierter ländlicher Entwicklungsansätze die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiter zu entwickeln. Die Maßnahmen sollen zu einer positiven Entwicklung der Agrarstruktur und einer nachhaltigen Stärkung der Wirtschaftskraft beitragen.
Fördergegenstand:
1. Ländliche Neuordnung nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) und dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG)
2. Verbesserung der Breitbandversorgung in ländlichen Gebieten
3. Maßnahmen des GAK-Rahmenplans, Förderbereich 1, Maßnahmengruppe A, Integrierte Ländliche Entwicklung (Förderung erfolgt nur nach einem gesonderten Aufruf des Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung - SMR)
Konditionen:
Zuwendungsart: | Projektförderung |
Finanzierungsart: | Anteilsfinanzierung, Fehlbedarfsfinanzierung, Festbetragsfinanzierung |
Form der Zuwendung: | Zuschuss |
max. Fördersatz (in %): | zu 1.: 65 - 90 % zu 2.: 90 % zu 3.: Der Fördersatz richtet sich nach den Vorgaben des SMR im Aufruf. |
max. Förderbetrag (in EUR): | zu 1.: keine Beschränkung zu 2.: max. 500.000 € pro Ort zu 3.: Der maximale Förder- betrag richtet sich nach den Vorgaben des SMR im Aufruf. |
Kosten (in EUR): | keine |
Antragsberechtigt:
Zu 1.: Teilnehmergemeinschaften, deren Zusammenschlüsse, Wasser- und Bodenverbände und ähnliche Rechtspersonen sowie einzelne Beteiligte und - bei freiwilligem Landtausch - die Tauschpartner sowie andere am Tausch beteiligte Personen
Zu 2.: Gemeinden und Gemeindeverbände
Zu 3.: Entsprechend des Aufrufs des SMR können Gemeinden und Gemeindeverbände, Zusammenschlüsse regionaler Akteure mit eigener Rechtspersönlichkeit, natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten Rechts, Teilnehmergemeinschaften, deren Zusammenschlüsse, Wasser- und Bodenverbände und ähnliche Rechtspersonen sowie einzelne Beteiligte / Tauschpartner zuwendungsberechtigt sein
Antragsstellen:
Antragsstellen für die RL LE/2014 sind die Landratsämter/Kreisfreien Städte. Die Ansprechpartner finden Sie in der Box auf der rechten Seite.
Verfahrensablauf:
Die Zuwendung wird nur auf schriftlichen Antrag unter Verwendung des entsprechenden Antragsformulars und unter Beifügung der geforderten Unterlagen gewährt.
Formulare:
Formulare für »Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum« zum Fördergegenstand Ziffer II. 3 der RL LE/2014
- Landratsamt Bautzen
- Landratsamt Erzgebirgskreis
- Landratsamt Görlitz
- Landratsamt Leipzig
- Landratsamt Meißen
- Landratsamt Mittelsachsen
- Landratsamt Nordsachsen
- Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
- Landratsamt Vogtlandkreis
- Landratsamt Zwickau
Formulare »Regionalbudgets im ländlichen Raum« zum Fördergegenstand II.3 der RL LE/2014 (nur für LAG)
- Landratsamt Bautzen
- Landratsamt Erzgebirgskreis
- Landratsamt Görlitz
- Landratsamt Leipzig
- Landratsamt Meißen
- Landratsamt Mittelsachsen
- Landratsamt Nordsachsen
- Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
- Landratsamt Vogtlandkreis
- Landratsamt Zwickau
Formulare zur Verbesserung der Breitbandversorgung in ländlichen Gebieten zum Fördergegenstand Ziffer II.2 der RL LE/2014
- Landratsamt Bautzen
- Landratsamt Erzgebirgskreis
- Landratsamt Görlitz
- Landratsamt Leipzig
- Landratsamt Meißen
- Landratsamt Mittelsachsen
- Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
- Landratsamt Nordsachsen
- Landratsamt Vogtlandkreis
- Landratsamt Zwickau
Antragsformulare Ländliche Neuordnung nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) und dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) zum Fördergegenstand Ziffer II. 1 der RL LE/2014
Bitte wählen Sie entsprechend des Förderortes Ihres Vorhabens die zuständige Antrags- und Bewilligungsbehörde aus.
- Landratsamt Bautzen
- Landratsamt Erzgebirgskreis
- Landratsamt Görlitz
- Landratsamt Leipzig
- Landratsamt Meißen
- Landratsamt Mittelsachsen
- Landratsamt Nordsachsen
- Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
- Landratsamt Vogtlandkreis
- Landratsamt Zwickau