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Richtlinie Marktstrukturverbesserung – RL MSV/2015

Ab dem 02.02.2024 können wieder Anträge gestellt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass in Folge der Änderung der Förderrichtlinie am 02.02.2024 die Zuwendung je Antrag auf maximal 1 Mio. € begrenzt ist.

Zweck:

Erleichterung der Gründung von Erzeugerorganisationen (EO)/EO-Vereinigungen und Förderung deren Tätigkeit in den ersten fünf Jahren nach der Anerkennung mit dem Ziel der Anpassung des landwirtschaftlichen Angebotes in Menge und Qualität an die Erfordernisse des Marktes.

Es soll die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse verbessert werden. Dadurch sollen die Voraussetzungen für die Absatzsicherung oder Erlösvorteile auf der Erzeugerebene geschaffen werden

Die Förderung nach dieser Richtlinie umfasst folgende Abschnitte:

  • Gründung und Tätigwerden von EO und EO-Vereinigungen (III)
  • Investitionen (IV)

Nach Abschnitt Gründung und Tätigwerden von EO und EO-Vereinigungen (III):

  • Nach dem Agrarmarktstrukturgesetz anerkannte EO und EO-Vereinigungen, sofern im jeweiligen Erzeugnisbereich bisher keine entsprechende EO bzw. EO-Vereinigung im Freistaat Sachsen besteht.

Für alle EO und EO-Vereinigungen gilt die KMU-Grenze.

Nach Abschnitt Investitionen (IV)

  • EO und EO-Vereinigungen,
  • Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, deren Tätigkeit sich nicht gleichzeitig auf die Produktion landwirtschaftlicher Grunderzeugnisse erstreckt und die weniger als 750 Personen beschäftigen oder einen Jahresumsatz von weniger als 200 Mio. Euro erzielen.
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