Richtlinie »Ökologischer/Biologischer Landbau (ÖBL/2015)«
Anträge und Anlagen
Aktuelle Informationen
Februar 2020 – Hinweis zur Beantragung von Förderung der RL ÖBL/2015 nach Ablauf eines mindestens fünfjährigen Verpflichtungszeitraumes ab dem Antragsjahr 2020
Antragsteller, deren fünfjähriger Verpflichtungszeitraum nach Richtlinie ÖBL/2015 bereits zum 14. Mai 2020 erfüllt ist, können mit ihrem Antrag eine erneute fünfjährige Verpflichtung eingehen. Weitere Informationen hierzu finden Sie im „Hinweisblatt zur Beantragung von Förderung nach RL AUK/2015, RL ÖBL/2015, RL TWN/2015 nach Ablauf eines mindestens fünfjährigen Verpflichtungszeitraumes“.
Antragstellung
- Antragsbroschüre 2020
- Öko-Kontrollblatt (*.pdf, 0,16 MB) Stand: Januar 2020
Hinweise und Merkblätter
- Informationsblatt zu Abtretungen und Pfändungen (*.pdf, 0,16 MB) Stand: Mai 2019
- Hinweise Waldbesitzer und Landwirte zur Lagerung von Rundholz auf landwirtschaftlichen Flächen (*.pdf, 0,24 MB)
- Merkblatt zur Förderung nach RL ÖBL/2015 (*.pdf, 0,22 MB) Stand: Februar 2020
- Mindestanforderungen an Schlagbezogene Aufzeichnungen (*.pdf, 97,56 KB) Stand: Februar 2020