Richtlinie »Siedlungswasserwirtschaft« (SWW/2009)
Aktuelles
Verbesserte Förderkonditionen für öffentliche Träger
Sachsen hat die Förderbedingungen für die Abwasserbeseitigung in öffentlicher Trägerschaft noch einmal verbessert. Darüber informierte am 10. Mai 2013 Umweltminister Frank Kupfer. Für öffentliche Gruppenkläranlagen, in denen die Abwässer mehrere Grundstücke gemeinsam behandelt werden, sind mit den neuen Regelungen Fördersätze von bis zu 70 Prozent möglich.
- mehr in der Medieninformation vom 10.05.2013
- Erlass des SMUL vom 10.05.2013 (*.pdf, 0,19 MB) Förderung der Abwasserbeseitigung in öffentlicher Trägerschaft
Zweck:
Vorhaben der Abwasserbeseitigung werden gefördert, insbesondere um im ländlichen Raum die Umwelt- und Lebensqualität zu verbessern und um durch verbesserte Abwasserreinigung zu einem guten chemischen und ökologischen Gewässerzustand im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie beizutragen. Die demografische Entwicklung ist besonders zu berücksichtigen.
Antragsstelle:
Sächsische Aufbaubank – Förderbank
Weitere Informationen zum Verfahrensablauf sowie die Antragsformulare finden Sie hier auf den Seiten der SAB: