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Förderrichtlinie Gewässer/Hochwasserschutz – RL GH/2018

Zweck:

Der Freistaat Sachsen gewährt Zuwendungen für Maßnahmen zur Verbesserung des Zustandes oder Potenzials der Gewässer sowie Maßnahmen des Hochwasserrisikomanagements unter Berücksichtigung der demografischen und wirtschaftlichen Entwicklung sowie zur Beseitigung von Hochwasserschäden.

Anträge können bei der Landesdirektion Sachsen (Standort Chemnitz, siehe Kontakt der Antragsstelle) eingereicht werden.

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