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Technische Hilfe

Bei der Technischen Hilfe handelt es sich um im EPLR enthaltene Finanzmittel gem. Artikel 59 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013, die zur Verfügung stehen:

  • für Maßnahmen zur Ausarbeitung und Verwaltung,
  • zur Begleitung und Bewertung,
  • zur Information und Kontrolle des Programms und seiner Durchführung,
  • sowie Maßnahmen die den vorherigen und nachfolgenden Programmplanungszeitraum betreffen.

 

Die Technische Hilfe ELER soll die ELER-Förderung unterstützen und einen Beitrag zur Verbreitung von Erfahrungen und Informationen im Zusammenhang mit der Förderung leisten, um durch die Multiplikatorwirkung zusätzliche Effekte bei der Umsetzung des EPLR 2014 – 2020 im Freistaat Sachsen zu erreichen. Vorhaben zur Ausarbeitung, zur Verwaltung einschließlich elektronischer Systeme zum Datenaustausch, zur Begleitung, zur Bewertung, zur Information und Kommunikation, zur Vernetzung, zur Konfliktbeilegung sowie zur Kontrolle und Prüfung sollen sowohl für die vorhergehende, aktuelle als auch die nachfolgende Förderperiode über die Technische Hilfe unterstützt werden. Der Ressourcenbedarf wurde nach SMART-Kriterien im Rahmen einer Bedarfsanalyse ermittelt. Dabei wurden die in der vergangenen Förderperiode gesammelten Erfahrungen berücksichtigt.

 

Der Einsatz der Technischen Hilfe im Freistaat Sachsen erfolgt in folgenden Bereichen:

  • Ausarbeitung, Verwaltung, Begleitung und Bewertung der ELER-Interventionen,
  • Ausgaben für Personal- und Sachkosten für Beschäftigte, die mit Aufgaben im Bereich ELER betraut sind (Abschluss Förderperiode 2007 – 2013, Förderperiode 2014 – 2020, Vorbereitung Förderperiode ab 2021),
  • Ex-post-Bewertung für die vorangegangene Förderperiode (2007 – 2013) sowie Ex-ante-Bewertung und Programmerstellung für die neue Förderperiode ab 2021,
  • Ausbau und Durchführung des Berichtssystems für die Begleitung und die Bewertung aller Maßnahmen des EPLR 2014 – 2020,
  • Entwicklungskonzepte, Studien, Analysen, Gutachten, Vorhaben etc., die für die Optimierung der ELER-Interventionen und zur Vereinfachung der Umsetzung notwendig sind,
  • Informations- und Publizitätsmaßnahmen zur Unterrichtung der Öffentlichkeit und Partner einschließlich Ausgaben für Seminare und Schulungen,
  • Durchführung von Prüfungen und Vor-Ort-Kontrollen,
  • Vorbereitung und Durchführung der Sitzungen des Begleitausschusses und anderer Veranstaltungen mit den WSP sowie NGO,
  • Anschaffung, Errichtung, Unterhaltung und Weiterentwicklung rechnergestützter Systeme für die Verwaltungs-, Begleitungs-, Bewertungs- und Kontrollanforderungen.

 

Die Beteiligung der EU an den öffentlichen Ausgaben beträgt gem. Art. 51 Abs. 3 ELER-VO 75 % und des Freistaates Sachsen 25 %. Die Höhe der Förderung beträgt 100 %.

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