Tierzucht (TZ/2015)
Zweck:
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der tierischen Erzeugung durch züchterische Maßnahmen, Erhalt und Verbesserung der genetischen Qualität des Tierbestandes, Erhalt der genetischen Vielfalt
Antragsberechtigt:
- anerkannte Züchtervereinigungen
- mit der Durchführung von Leistungsprüfungen und Zuchtwertfeststellung beauftragte Stellen
- landwirtschaftliche Unternehmen als Mitglied einer Kontroll- bzw. Zuchtorganisation
- natürliche Person oder Personengesellschaften
Konditionen:
Anteilsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse
Weitere Konditionen sind dem Volltext der Richtlinie zu entnehmen.
Hinweis:
Die Antragstellung ist ohne Einschränkung möglich.
Antragsstelle:
Zuständig ist das Referat 33 - Förderung des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG).
Antragsformular:
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung der Tierzucht Richtlinie Tierzucht (TZ/2015)