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Vorhabensauswahlkriterien im Rahmen des »Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum« gemäß Art. 49 ELER-Verordnung

Durch die Anwendung von Auswahlkriterien soll gewährleistet werden, dass aus dem ELER Vorhaben gefördert werden, die besonderen qualitativen Anforderungen genügen. So werden die ELER-Mittel besonders zielgerichtet eingesetzt und die Gleichbehandlung der Antragsteller sichergestellt.

Vorhabensauswahlkriterien, aktuelle Fassung, gültig für Aufrufe ab 23. Juli 2021

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