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Inhalt

Von den Landkreisen wahrzunehmende Aufgaben in den Bereichen Berufsbildung und Agrarstruktur

Aufgabenbereich Berufsbildung (auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes - BBiG)

  • Beratung der an der Berufsbildung (Berufausbildungsvorbereitung, Berufsausbildung, berufliche Umschulung) beteiligten Personen
    • Ausbildende, Ausbilder
    • Schüler, Auszubildende, Erziehungsberechtigte
  • Überwachung der Berufsbildung
    • Abschluss von Ausbildungsverträgen
    • Eignung der Ausbildungsstätte, des Ausbilders und des Ausbildenden, Besuch jeder Ausbildungsstätte mind. 1x pro Jahr,
    • Beseitigung von Mängeln
    • Ausbildungsplanung, Berichtsheftführung
    • Einhalten der Rechte und Pflichten der Vertragspartner
  • Prüfungswesen (Handlungen im Auftrag der zuständigen Stelle)
    • Vorschläge zur Berufung der Prüfer in Prüfungsausschüsse
    • Annahme und Prüfung der Prüfungsanmeldungen, Prüfung Zulassungsvoraussetzungen
    • Fertigen Zulassungsbescheid, Einladung, Gebührenbescheid (in ausgewählten Berufen)
    • Herbeiführen der Entscheidung nach § 46 Abs. 1 Satz 2 BBiG und Übermittlung an die zuständige Stelle zur Bescheiderstellung
    • Prüfungsorganisation, Prüfungsaufsicht (Planung praktische Teile, Geschäftsführung Prüfungsausschuss, Prüfungsauswertung)
    • Fertigen der Prüfungsprotokolle, Zeugnis- und Urkundenerstellung, Übermittlung an die zuständige Stelle
    • Antragsannahme für Aufwandsentschädigungen der Prüfer
  • Mitteilung von Verstößen gegen das JuArbSchG an die Aufsichtsbehörde
  • Weiterbildung und Schulungstage
    • Ausbilderschulungen
    • Prüferschulungen     
    • Schulungstage für Lehrlinge (Aufnahme der Berufsausbildung,Berichtsheftführung, Einweisung in Zwischen- und Abschlussprüfungen, Unfallschutz – Berufsgenossenschaft)
  • Öffentlichkeitsarbeit
    • Berufsbildungsmessen,
    • Pressearbeit (bspw. Herausgabe von Infoblättern)
    • Erstellen von Informationsmaterial, Zusammenarbeit mit Schulen etc.

Fachliche Schwerpunktaufgaben Agrarstruktur (Aufgabenkomplexe)

  • Grundstückverkehr nach dem Grundstückverkehrsgesetz (GrdstVG) Ziel: Durchführung der Genehmigungsverfahren für den landwirtschaftlichen Grundstückverkehr zur Verhinderung von Maßnahmen, die einer Verbesserung der Agrarstruktur entgegenstehen
  • Landpachtverkehr nach dem Landpachtverkehrsgesetz (LPachtVG) Ziel: Anzeige und eventuell Beanstandung von Landpachtverträgen nach den bestimmten öffentlich-rechtlichen Maßgaben
  • Stellungnahme zum Ausgleichsleistungsgesetz und der Flächenerwerbsverordnung Ziel: Mitwirkung bei Privatisierung ehemals volkseigener Flächen
  • Erstaufforstungsgenehmigung nach § 10 Sächsisches Waldgesetz Ziel: Berücksichtigung agrarstruktureller, forstlicher und umwelt-gerechter Belange/ Waldmehrung
  • Stellungnahme als Träger öffentlicher Belange (TÖB) zu größeren raumbedeutsamen Vorhaben (z. B. Bauleitplanung, Planfeststellung, Raumordnungsverfahren Ziel: Vermeidung der Existenzgefährdung von Landwirtschaftsbetrieben und Berücksichtigung des öffentlichen Interesses an einer ausgewogenen Agrarstruktur
  • Erteilung der Bescheinigung über die Abgabe eines Landwirtschaftsbetriebes zum Zweck der Strukturverbesserung nach § 14a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Einkommensteuergesetz bzw. nach §21 Abs. 5 Satz 2 und Abs. 6 Satz 2 und 4 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
  • Zuständigkeit nach § 67 Abs. 2 Landwirtschaftsanpassungsgesetz  (LwAnpG) – Bestätigungen der Steuerbefreiung beim Vollzug des LwAnpG, Feststellung von Handlungen zur Durchführung des LwAnpG

Neue Landkreisstruktur - zuständige Landratsämter

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Kreisgebietsreform: Landkreisstruktur im Freistaat Sachsen ab 01.08.2008 (Quelle: Landesvermessungsamt Sachsen)

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