Inhalt
Von den Landkreisen wahrzunehmende Aufgaben in den Bereichen Berufsbildung und Agrarstruktur
Aufgabenbereich Berufsbildung (auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes - BBiG)
- Beratung der an der Berufsbildung (Berufausbildungsvorbereitung, Berufsausbildung, berufliche Umschulung) beteiligten Personen
- Ausbildende, Ausbilder
- Schüler, Auszubildende, Erziehungsberechtigte
- Überwachung der Berufsbildung
- Abschluss von Ausbildungsverträgen
- Eignung der Ausbildungsstätte, des Ausbilders und des Ausbildenden, Besuch jeder Ausbildungsstätte mind. 1x pro Jahr,
- Beseitigung von Mängeln
- Ausbildungsplanung, Berichtsheftführung
- Einhalten der Rechte und Pflichten der Vertragspartner
- Prüfungswesen (Handlungen im Auftrag der zuständigen Stelle)
- Vorschläge zur Berufung der Prüfer in Prüfungsausschüsse
- Annahme und Prüfung der Prüfungsanmeldungen, Prüfung Zulassungsvoraussetzungen
- Fertigen Zulassungsbescheid, Einladung, Gebührenbescheid (in ausgewählten Berufen)
- Herbeiführen der Entscheidung nach § 46 Abs. 1 Satz 2 BBiG und Übermittlung an die zuständige Stelle zur Bescheiderstellung
- Prüfungsorganisation, Prüfungsaufsicht (Planung praktische Teile, Geschäftsführung Prüfungsausschuss, Prüfungsauswertung)
- Fertigen der Prüfungsprotokolle, Zeugnis- und Urkundenerstellung, Übermittlung an die zuständige Stelle
- Antragsannahme für Aufwandsentschädigungen der Prüfer
- Mitteilung von Verstößen gegen das JuArbSchG an die Aufsichtsbehörde
- Weiterbildung und Schulungstage
- Ausbilderschulungen
- Prüferschulungen
- Schulungstage für Lehrlinge (Aufnahme der Berufsausbildung,Berichtsheftführung, Einweisung in Zwischen- und Abschlussprüfungen, Unfallschutz – Berufsgenossenschaft)
- Öffentlichkeitsarbeit
- Berufsbildungsmessen,
- Pressearbeit (bspw. Herausgabe von Infoblättern)
- Erstellen von Informationsmaterial, Zusammenarbeit mit Schulen etc.
Fachliche Schwerpunktaufgaben Agrarstruktur (Aufgabenkomplexe)
- Grundstückverkehr nach dem Grundstückverkehrsgesetz (GrdstVG) Ziel: Durchführung der Genehmigungsverfahren für den landwirtschaftlichen Grundstückverkehr zur Verhinderung von Maßnahmen, die einer Verbesserung der Agrarstruktur entgegenstehen
- Landpachtverkehr nach dem Landpachtverkehrsgesetz (LPachtVG) Ziel: Anzeige und eventuell Beanstandung von Landpachtverträgen nach den bestimmten öffentlich-rechtlichen Maßgaben
- Stellungnahme zum Ausgleichsleistungsgesetz und der Flächenerwerbsverordnung Ziel: Mitwirkung bei Privatisierung ehemals volkseigener Flächen
- Erstaufforstungsgenehmigung nach § 10 Sächsisches Waldgesetz Ziel: Berücksichtigung agrarstruktureller, forstlicher und umwelt-gerechter Belange/ Waldmehrung
- Stellungnahme als Träger öffentlicher Belange (TÖB) zu größeren raumbedeutsamen Vorhaben (z. B. Bauleitplanung, Planfeststellung, Raumordnungsverfahren Ziel: Vermeidung der Existenzgefährdung von Landwirtschaftsbetrieben und Berücksichtigung des öffentlichen Interesses an einer ausgewogenen Agrarstruktur
- Erteilung der Bescheinigung über die Abgabe eines Landwirtschaftsbetriebes zum Zweck der Strukturverbesserung nach § 14a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Einkommensteuergesetz bzw. nach §21 Abs. 5 Satz 2 und Abs. 6 Satz 2 und 4 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
- Zuständigkeit nach § 67 Abs. 2 Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) – Bestätigungen der Steuerbefreiung beim Vollzug des LwAnpG, Feststellung von Handlungen zur Durchführung des LwAnpG
Neue Landkreisstruktur - zuständige Landratsämter
Kreisgebietsreform: Landkreisstruktur im Freistaat Sachsen ab 01.08.2008 (Quelle: Landesvermessungsamt Sachsen)