RL Startprämie Weinbau/2019
Zweck
Mit dem Förderprogramm soll ein Beitrag zur Erhaltung der sächsischen Weinbaukulturlandschaft in der Steillage geleistet werden. Die Übernahme und Bewirtschaftung aufgegebener bzw. von der Aufgabe bedrohter Rebflächen in der Steillage, die bestockt bzw. unbestockt und zur Neuanlage vorgesehen sind, sollen durch die Zahlung einer einmaligen Startprämie honoriert werden.
Antragsberechtigt
Winzer, die als Bewirtschafter der betreffenden Fläche in der Weinbaukartei eingetragen sind.
Voraussetzungen
Gefördert wird die in den Jahren 2019 oder 2020 erfolgte Übernahme der Bewirtschaftung von bestockten und/oder unbestockten Steillagenweinbauflächen, die neu aufgerebt werden sollen. Die übernommene Steillagenweinbaufläche muss eine Hangneigung von mindestens 30 Prozent haben. Nach der Übernahme der Flächen muss die bewirtschaftete Gesamtfläche des Antragstellers gemäß Weinbaukartei mindestens 1.000 Quadratmeter umfassen.
Konditionen
Die Zuwendung beträgt einmalig 1,50 EUR pro Quadratmeter, maximal 4.500 EUR pro Antragsteller und Jahr.
Zu beachten ist, dass es sich bei der Förderung um eine De-minimis-Beihilfe handelt. Das bedeutet, dass vom Antragsteller im laufenden und den vorangegangenen zwei Steuerjahren die Höhe der De-minimis-Beihilfen von insgesamt 20 000 € im Unternehmen nicht überschritten werden darf.
Antragsstelle
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)
Referat 33 Förderung
Anträge und Anlagen
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung
- Anlage zum Antrag
- Merkblatt zur Richtlinie
- De-minimis-Erklärung des Begünstigten
- De-minimis-Merkblatt
- Merkblatt Datenschutzerklärung