Hauptinhalt

Förderrichtlinie Sonderprogramm öffentliche Trinkwasserinfrastruktur – RL öTIS/2019

Trotz eines hohen Anschlussgrades im Freistaat Sachsen von 99,3 Prozent der Bevölkerung an die öffentliche Trinkwasserversorgung erfolgt insbesondere in regionalen Bereichen des ländlichen Raumes die Trinkwasserversorgung zum Teil durch private Anlagen zur Eigenversorgung, beispielsweise durch Hausbrunnen. Die anhaltende Trockenheit im Jahr 2018 führte dazu, dass vermehrt Probleme bei der privaten Eigenversorgung mit Trinkwasser aus Hausbrunnen durch absinkende Grundwasserspiegel und Verschlechterung der Wasserqualität, bis hin zu vollständigen Ausfällen von Hausbrunnen, auftraten. Vor dem Hintergrund des Klimawandels ist dies auch für die Zukunft nicht auszuschließen.

Das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft hat daher ein bis zum 31. Dezember 2023 befristetes Sonderprogramm zur Förderung von Maßnahmen zur Erweiterung der öffentlichen Trinkwasserversorgung im ländlichen Raum aufgelegt (Förderrichtlinie Sonderprogramm öffentliche Trinkwasserinfrastruktur – RL öTIS/2019). Mit diesem Programm sollen die notwendigen Anpassungen der öffentlichen Trinkwasserinfrastrukturen als Daseinsvorsorge an die veränderten klimatischen Bedingungen finanziell unterstützt werden. Damit soll gleichzeitig der ländliche Raum als Lebens- und Arbeitsraum gestärkt und ein Beitrag zu einer Verbesserung der Infrastruktur ländlicher Gebiete geleistet werden.

Gefördert werden Investitionen zur Verbesserung der öffentlichen Trinkwasserversorgung in ländlichen Gebieten, um in Folge des Klimawandels eine nachhaltige und standörtlich sowie demografisch angepasste öffentliche Trinkwasserversorgung gemäß § 43 Absatz 1 des Sächsischen Wassergesetzes für Grundstücke zu sichern, die bisher über keinen Anschluss an das öffentliche Trinkwassernetz verfügen. Förderberechtigt sind die gesetzlichen Aufgabenträger der öffentlichen Trinkwasserversorgung.

Der Fördersatz beträgt bis zu 65 Prozent.

Die Förderung erfolgt nach gesonderten Aufrufen des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft, die auf dieser Seite veröffentlicht werden.

Antrags- und Bewilligungsstelle

Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank – Förderbank.

Weitergehende Informationen finden Sie unter:

zurück zum Seitenanfang