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Aufgabenübergang im Bereich der Umweltverwaltung

Neue Aufgaben der Landkreise und Kreisfreien Städte:

Aufgabenbereich Abfall/Altlasten 

  • die Durchführung des Nachweisverfahrens
  • Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Transport von Abfällen sowie
  • die Altlastenfreistellung

Aufgabenbereich Wasser

  • Entgegennahme von Abwasserbeseitigungskonzepten
  • Befreiung von der Abwasserbeseitigungspflicht  
  • Gewässeraufsicht nach § 94 Abs. 1 SächsWG
  • Führen des Wasserbuches entsprechend § 105 SächsWG

Für alle Bereiche - Wasser, Boden, Abfall - gilt:
»Die Zuständigkeit für die Fachaufgabe folgt künftig der Zuständigkeit für die entsprechende Vollzugsaufgabe in die untere Wasser-, Bodenschutz-, Abfallbehörde (Landkreise und Kreisfreie Städte)«

Die Aufgaben, die kommunalisiert werden, werden von den höheren Wasser-, Bodenschutz-, und Abfallbehörden (Landesdirektionen) an die unteren Behörden (Landkreise und Kreisfreie Städte) übertragen. Im Bereich Wasser, Boden, Abfall einschließlich Altlasten werden dem Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) keine Aufgaben der ehemaligen Regierungspräsidien übertragen.

Aufgabenbereiche Immissions- und Strahlenschutz, Naturschutz

  • Vollzug und Überwachung immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftiger Anlagen der Spalte 1 des Anhangs der 4. BImSchV (Ausnahmen: Anlagen an Standorten mit Betriebsbereichen im Sinne des Störfallrechts oder mit emissionshandelspflichtigen Anlagen)
  • Überwachung der immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen der Spalte 2 des Anhangs der 4. BImSchV und der nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen (Ausnahmen: Anlagen an Standorten mit Betriebsbereichen im Sinne des Störfallrechts oder mit emissionshandelspflichtigen Anlagen)
  • Aufstellen von Luftreinhalte- und Aktionsplänen
  • Erteilen von Erlaubnissen und Ausnahmen im Biotopschutz und von Naturschutzgebieten, Erlass und Ändern von Naturschutzgebietsverordnungen und -genehmigungen
  • Erteilen von Ausnahmen bei Verboten und Pflichten im handelsrelevanten Artenschutz

Neue Landkreisstruktur - zuständige Landratsämter

Landkreis NordsachsenStadt LeipzigLandkreis LeipzigLandkreis ZwickauVogtlandkreisErzgebirgskreisStadt ChemnitzLandkreis MittelsachsenLandkreis MeißenLandkreis Sächsische Schweiz-OsterzgebirgeStadt DresdenLandkreis BautzenLandkreis Görlitz
Kreisgebietsreform: Landkreisstruktur im Freistaat Sachsen ab 01.08.2008 (Quelle: Landesvermessungsamt Sachsen)