Förderrichtlinie »Insektenschutz und Artenvielfalt (FRL ISA/2021)«
Aktuelle Informationen
Februar 2021:
Die Förderrichtlinie ISA/2021 trat am 10. Februar 2021 in Kraft. In ihrer Umsetzung sollen ausgewählte besonders insektenfreundliche Maßnahmen auf Acker- und Grünland in Sachsen unterstützt werden. Die Maßnahmen haben die Erhöhung der Vielfalt und Biomasse von Insekten sowie die Förderung der Ausbreitung von Insekten zum Ziel über eine Schaffung von Habitatstrukturen in der Agrarlandschaft für den Nahrungserwerb, die Reproduktion und die Überwinterung sowie den Biotopverbund.
Die finanziellen Mittel werden durch den Bund im Rahmen des Sonderrahmenplanes Insektenschutz der Gemeinschaftsaufgabe "Agrarstruktur und Küstenschutz" (GAK) bereitgestellt und durch den Freistaat Sachsen kofinanziert.
Maßnahmen
Nach dieser Förderrichtlinie werden drei Maßnahmen gefördert:
- Mehrjähriger Blühstreifen am Feldrand auf dem Acker
- Mehrjähriger selbstbegrünender Brachestreifen am Feldrand auf dem Acker
- Partielle Mahd auf dem Grünland - zweischürige Mahd
- Maßnahmenübersicht FRL ISA/2021 (*.pdf, 0,10 MB) Stand: Februar 2021
Antragstellung
Die jährliche Antragstellung nach dieser Förderrichtlinie erfolgt mit der Anwendung DIANAweb im Rahmen des Antrags auf Direktzahlungen und flächenbezogene Agrarförderung.
- Nutzungscodeliste zum Sammelantrag 2021 (*.pdf, 0,21 MB) Stand: Februar 2021
Hinweise und Merkblätter
- Merkblatt zur Antragstellung und Durchführung von Maßnahmen der FRL ISA/2021 (*.pdf, 0,46 MB) Stand: Februar 2021
- Mindestanforderungen an Schlagbezogene Angaben für Maßnahmen der FRL ISA/2021 (*.pdf, 0,15 MB) Stand: Februar 2021
- Merkblatt KMU zur Antragstellung von Maßnahmen der FRL ISA/2021 (*.pdf, 0,46 MB) Stand: Februar 2021
- Benutzerleitfaden zur Definition von KMU
- HInweise zur Förderkulisse Grünland und zu den Korrekturpunkten Naturschutz (*.pdf, 0,32 MB) Stand: Januar 2021
Mehrjährige Blühstreifen am Feldrand auf dem Acker
Eine Zuwendungsvoraussetzung für die Maßnahme ist der Nachweis eines Saatgutbeleges für die Ansaatmischung gemäß Vorgabe.
Nachfolgende Ansaatmischungen können Sie verwenden:
- Blühmischung Sachsen - Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft, frische-(feuchte) Standorte (*.pdf, 41,96 KB)
- Blühmischung Sachsen - Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft, trockene Standorte (*.pdf, 43,66 KB)
- Blühmischung Sachsen - Blühende Landschaft Sachsen - Spätsommeransaat, mehrjährig (*.pdf, 45,79 KB)
- Blühmischung Sachsen - Wildbienenfördernd, mittlere Standorte (*.pdf, 35,86 KB)
- Blühmischung Sachsen - Wildbienenfördernd, nährstoffreiche Standorte (*.pdf, 35,69 KB)
- Blühmischung Sachsen, mehrjährig (*.pdf, 39,00 KB)
- Blühmischung Sachsen 2021 (*.pdf, 46,12 KB)
Besondere Hinweise für Öko-Betriebe sind dem Merkblatt zur Antragstellung und Durchführung von Maßnahmen der FRL ISA/2021 zu entnehmen.
Das SMEKUL übernimmt keine Haftung für die Qualität des konkreten Produkts der gelisteten Ansaatmischungen oder sich daraus ergebender Mängel bei der Realisierung der Maßnahme (z. B. ausbleibender Anwuchserfolgt).
Fachliche Hinweise und Empfehlungen außerhalb der förderrelevanten Bedingungen
- Fachliche Hinweise und Empfehlungen außerhalb der förderrelevanten Bedingungen (*.pdf, 0,35 MB) Stand: Februar 2021